Integrationskurse und Deutschkurse

Viele Migranten und Geflüchtete können einen Integrationskurs besuchen – inklusive Deutschunterricht. Wer Anspruch auf einen Kurs hat und wo Du Infos dazu findest, erklären wir Dir.

Wer darf teilnehmen?

Einwanderer mit Aufenthaltstitel vor 2005

Wenn du deinen Aufenthaltstitel in Deutschland vor dem 1. Januar 2005 bekommen hast: das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann dich zu einem Integrationskurs zulassen, wenn es noch freie Kursplätze gibt.

Hier findest du den Link zum Antrag. Mehr Infos hier

Einwanderermit Aufenthaltstitel ab 2005

Wenn du deine Aufenthaltserlaubnis nach dem 01. Januar 2005 bekommen hast und noch nicht ausreichend Deutsch sprechen kannst, musst du an einem Integrationskurs teilnehmen. Falls du schon gut Deutsch sprichst, aber trotzdem einen Kurs besuchen möchtest, hast du in bestimmten Fällen Anspruch.

Hier findest du den Link zum Antrag. Mehr Infos dazu hier

Kosten

Für jede Unterrichtsstunde des Integrationskurses bezahlst Du 1,95 Euro. Den Rest der Kosten übernimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Ein allgemeiner Integrationskurs besteht aus 700 Stunden. Also kostet Dich der gesamte Kurs 1.365 Euro. Der Sprachkurs umfasst mit 600 Stunden Inhalte zu vielen wichtigen Themen aus Deinem täglichen Leben, wie E-Mails auf Deutsch schreiben oder Formulare ausfüllen.

Wichtig:

Falls Du Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bekommst, musst Du nichts bezahlen. Wenn Du aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen große Probleme hast, den Kostenbeitrag zu bezahlen, bist du auch davon befreit.

Anmeldung

Wenn du vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) deine Zulassung für den Integrationskurs bekommen hast, kannst du dich mit dem Berechtigungsschein bei einem Kursanbieter anmelden. Die Sprachschule kannst du dabei frei auswählen.