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Du suchst Schutz in Deutschland, hast aber noch keinen Antrag auf Asyl gestellt: Dann darfst du nicht arbeiten.
Drei Monate nach dem Asylantrag darfst Du arbeiten – wenn die Bundesagentur für Arbeit zustimmt. Das funktioniert so: Du benötigst eine Erlaubnis von der Bundesagentur für Arbeit. Damit darfst Du Dich auf einen Job bewerben. Wenn Du den Job hast, brauchst Du noch eine zweite Bestätigung, wieder von der Arbeitsagentur.
Ausnahme: Als Selbstständiger kannst du in dieser Zeit nicht arbeiten.
Ich habe ein Praktikum in einem Maurerbetrieb gemacht. Ich habe mich dort zuerst mit Händen und Füßen verständigt, aber es hat geklappt.
Einige Asylbewerber dürfen nicht arbeiten – zum Beispiel, wenn sie in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen. Auch Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern dürfen in der Regel nicht arbeiten. Eine Liste findest du hier.
Wenn das Asylverfahren beendet ist und man eine Ablehnung bekommen hat, aber die Abschiebung vorübergehend nicht geschieht, erhält man eine „Duldung“.
Hier gilt: Eine Arbeitserlaubnis ist möglich. Allerdings gibt es viele Vorschriften! Nötig sind eine Arbeitsgenehmigung der Ausländerbehörde und eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Erst nach vier Jahren in Deutschland dürfen geduldete Einwanderer uneingeschränkt arbeiten.
Ist dein Asylverfahren erfolgreich abgeschlossen, darfst du in Deutschland uneingeschränkt arbeiten. Du hast dann die gleichen Rechte und kannst jeder Arbeit nachgehen, die du möchtest. Auch eine selbstständige Tätigkeit ist denkbar. Dies ist auf jeden Fall auch dann möglich, wenn du bereits vier Jahre in Deutschland lebst.